Ahrens & Schwarz Kiew

Kinder aus der Ukraine adoptieren

Beispiel einer Adoption durch Deutsche in der Ukraine, Erfahrungsbericht

Mein Mann ist 45 und ich bin 43 Jahre alt, wir haben keine Kinder und seit vielen Jahren einen Kinderwunsch. Finanziell sind wir gut gestellt.

Leider bin ich medizinisch bedingt nicht mehr in der Lage Kinder zu kriegen.

Wir haben uns lange bemüht in Deutschland Kinder zu adoptieren, was aber aus bekannten Gründen, wie Altersgrenze usw. unmöglich ist.

Leihmutterschaftsprogramme lehne ich aus ethischen und rechtlichen Gründen ab.

Dann sind wir aufgrund der Empfehlung von Bekannten auf das Unternehmen Ahrens+Schwarz mit Sitz in Kiew/Ukraine aufmerksam geworden.

Die Versprechungen und Beschreibungen im Internet klangen gut, sodass ich das Unternehmen per E-Mail anschrieb. Kurze Zeit später erreichte mich die Antwort von Ahrens+Schwarz und es kam zu einer telefonischen Erstberatung. Der Geschäftsführer ist Deutscher, der seit langer Zeit in der Ukraine lebt und dort im Rahmen einer Rechtsanwaltskanzlei auch Adoptionen begleitet und betreut.

Was auf der Internetseite beschrieben ist, wurde im Gespräch noch etwas vertieft und hörte sich völlig transparent und für uns passend an.

Nach einigen Gesprächen mit meinem Mann, beschlossen wir, mit dem Unternehmen zusammen zu arbeiten und zur Vorbereitung der notwendigen Schritte in die Ukraine zu reisen. Zunächst hatten wir natürlich bedenken, hinsichtlich der Sicherheitslage und dem Kriegszustand.

Wir wurden wegen den Kriegsumständen auf unseren Wunsch in einem grenznahen Ort in Polen abgeholt.

So haben wir uns dort in einem von dem Unternehmen gebuchten Hotel in Jarosław, an der polnisch-ukrainischen Grenze mit dem Geschäftsführer getroffen.

Er hat uns das gesamte Verfahren und die einzelnen Schritte erläutert. Alle offenen Fragen wurden zu unserer vollen Zufriedenheit beantwortet.

So sind wir dann am nächsten Morgen mit dem Auto über den polnisch-ukrainischen Grenzübergang Krakowez in die Ukraine eingereist und etwa 60 Kilometer gemeinsam bis in die ukrainische Großstadt Lemberg gefahren, die kurz hinter der Grenze liegt.

Auch hier wiederum ein Hotel für uns gebucht. Es verfügte über einen bewachten Parkplatz in der Tiefgarage sowie eine hoteleigene Security.

Am selben Tag besuchten wir einen Notar in Lemberg, wo wir eine Vollmacht, sowie weitere Unterlagen unterschrieben um alles Erforderliche in die Wege zu leiten.

Es wurde uns im Vorfeld auch eine Liste mit Unterlagen erstellt, welche wir mitgebracht haben.
Am nächsten Tag konnten wir dann wieder abreisen.

Alle weiteren Vorbereitungsschritte zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine wurden von der Kanzlei Ahrens+Schwarz in ca. drei Monaten erledigt.

Wir haben beide eine ukrainische Aufenthaltserlaubnis und Anmeldung in der Ukraine erhalten.

Damit waren die Voraussetzungen zur Einleitung des Adoptionsprozesses geschaffen.

Als nächstes musste dann der Adoptionsfähigkeitsnachweis erlangt werden, wodurch wir als adoptionsfähige Eltern infrage kamen und damit in die Datenbank als Adoptionseltern in der Ukraine aufgenommen wurden.

Wir sind dafür insgesamt zwei Mal angereist. Haben verschiedene Ärzte besucht, – Dermatologe- Psychiater, Physiologe, Narkologe, Hausarzt und verschiedene Laboruntersuchungen, AIDs, Wasserman-Reaktion usw. Wir waren selbst überrascht, wie viel hier geprüft wird und was dafür für ein Aufwand betrieben wird.

Aber Rechtsanwältin Halkina, sowie die Dolmetscherin Switlana, von der Firma. Ahrens+Schwarz haben praktisch alles für uns geregelt und waren immer dabei, sodass der Aufwand für uns ohne Wartezeiten minimiert war.

Der Lehrgang für die Adoption von Waisenkindern konnte online absolviert werden.

Was mithilfe der Dolmetscherin und der Rechtsanwältin kein Problem war.

Danach erfolgte noch ein Besuch in unserer angemieteten Wohnung in Kiew vor Ort und ein Gespräch mit dem Jugendamt und dann erhielten wir nach einigen Wochen den positiven Bescheid, das wir uns als Adoptiveltern eigenen. Damit waren wir gleichzeitig als Adoptionskandidaten für die ganze Ukraine registriert.

Auch das wurde terminlich wieder alles perfekt organisiert, sodass unser Aufenthalt in der Ukraine nur jeweils kurz war.

Danach haben wir in der Datenbank für adoptionsfähige Kinder nach Kindern gesucht.

Hier ist uns nach einiger Zeit Andriy aufgefallen. Er befand sich zu der Zeit in einem Kinderheim in der Nähe von Kiew. Den leiblichen Eltern war das Sorgerecht schon vor Jahren entzogen worden. Weitere Verwandte hatte er nicht. Die Dolmetscherin hat dann den Kontakt zur Leitung des Kinderheims aufgenommen und wir haben ihn im Kinderheim besucht. Die Heimleiterin und das Personal waren sehr hilfsbereit und haben uns bei unserem Vorhaben unterstützt. Ängste beim Kind abgebaut, so dass das erste Treffen komplikationslos verlief.

Es kam dann nach 2 Wochen, zu einem weiteren Treffen im Kinderheim, was wieder sehr harmonisch verlief. Andriy ist ein aktives Kind, welches beim zweiten Besuch schon sehr zutraulich war.

Als nächstes erfolgte dann ein längeres Treffen mit Übernachtung bei uns zu Hause in unserer Mietwohnung in Kiew. Auch das verlief wieder sehr gut und komplikationslos.

So reifte in uns die Entscheidung, dass wir Andriy adoptieren wollen. Es gab zwischenzeitlich weitere Treffen über längere Zeiträume und es wurde mithilfe der Kanzlei ein weiteres Gutachten vom Sozialdienst/Jugendamt erstellt, welches positiv ausfiel und damit lagen dann alle Voraussetzungen zur erfolgreichen Adoption vor.

Die Rechtsanwältin der Kanzlei Ahrens und Schwarz reichte den Adoptionsantrag beim Familiengericht ein und der Adoption wurde wie erwartet stattgegeben. Wir waren überglücklich, dass unser Kinderwunsch nun Realität geworden ist.

Letztlich mussten dann aber vor der Ausreise noch einige Formalitäten erledigt werden. Nachdem der gerichtliche Adoptionsbeschluss in Rechtskraft getreten war, wurden wir als Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen, das Kind erhielt unseren Nachnamen. Es wurde ein Kinderreisepass ausgestellt, usw. Das erledigte auch alles das Unternehmen Ahrens+Schwarz mit einer Vollmacht für uns.

Nunmehr war Andriy also auch endlich formell unser Sohn.

Dann kam der Tag der Ausreise.

Wir sind alle drei über den Grenzübergang Krakowez ausgereist.

Bei der ukrainischen Passkontrolle gab es überhaupt keine Fragen.

Vorsichtshalber hatten wir aber natürlich das Original Adoptionsurteil dabei.

Bei der Einreise nach Polen wurde der Reisepass von Andriy etwas lange beäugt.

Anschließend fragte man uns, ob das unser Sohn sei, was wir bejahten.

Wir zeigten noch die apostillierte und übersetzte Geburtsurkunde vor, welche wir zu diesem Zweck vorbereitet hatten und erklärten, dass wir das Kind adoptiert hätten. Eine Anerkennung aber noch ausstehe.

Weitere Unterlagen, wie Adoptionsurteil usw., wurden aber nicht mehr verlangt und stattdessen gute Weiterreisen gewünscht. Wahrscheinlich kennt man dort derartige Fälle bereits. Adoptionen im Ausland sind heute ja nicht mehr so selten.

Die Partnerrechtsanwältin in Deutschland hat sich dann um die Anerkennung unseres Adoptionsurteils gekümmert, was noch etwa ein halbes Jahr gedauert hat und eher formalen Charakter hatte, wie uns schien und keinerlei Probleme verursachte.

Unsere Partner

^