Ahrens & Schwarz Kiew

Kinder aus der Ukraine adoptieren

Adoption von Kindern in der Ukraine

Voraussetzungen

Adoptiveltern müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Außerdem mindestens 15 Jahre älter als die zu adoptierenden Kinder. Ein Höchstalter für Adoptionseltern und Bewerber gibt es nicht.

Natürlich müssen die Bewerber aber körperlich, geistig und sozial in der Lage sein Ihren Erziehungs- und Fürsorgeverpflichtungen als Eltern nachzukommen. Dies wird von den zuständigen Behörden geprüft. Aber dazu später, weiter unten mehr.

Adoptionsbewerber müssen verheiratete Ehepaare sein, welche aus einem männlichen und einem weiblichen Partner bestehen. Hiervon gibt es keine Ausnahmen und keine Umgehungsmöglichkeiten.

Die Adoptivkinder müssen mindestens fünf Jahre alt sein. Ausnahme: Bei Adoption eines Geschwisterpaares muss ein Teil fünf Jahre alt sein, der andere Teil kann jünger sein.

Hintergrund ist, dass man Geschwister nicht trennen will.

Eine Ausnahme von den Mindestaltersbeschränkungen gibt es auch bei kranken oder behinderten Kindern.

Altersbeschränkungen gelten auch nicht bei Verwandtenadoptionen.

Mindesteinkommen um Kinder zu adoptieren, von etwa 700.- Euro/Monat.

Die Adoptionseltern müssen über ein Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine verfügen, welches sie mit unserer Hilfe erlangen können, falls es nicht vorhanden ist.

Ablauf und Zeitrahmen

Zunächst müsste für beide Ehepartner ein Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine geschaffen werden. Wie das am einfachsten und am schnellsten zu bewerkstelligen ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese wiederum hängen mit der Biografie der Adoptionseltern zusammen. Wesentlich ist z.B. ob eine ukrainische Staatsbürgerschaft bei einem Partner vorliegt oder vorlag, ob Russisch- oder Ukrainischkenntnisse vorhanden sind, usw. In der Regel ist eine Daueraufenthaltsgenehmigung am einfachsten und schnellsten, über eine Firmengründung in der Ukraine zu realisieren. Dies beurteilen wir, schlagen Ihnen dann den für Sie besten gangbaren Weg vor und setzen diesen dann um.

Natürlich geschieht dies alles legal und im Rahmen der ukrainischen Gesetzgebung. Aber auch deutsche oder sonstige Vorschriften, z.B. Steuerbestimmungen müssen ggf. beachtet werden. Auch dies berücksichtigen wir natürlich und weisen Sie ggf. im Rahmen unserer Beratung auf mögliche Probleme hin.

Dazu müssten Sie einmal in die Ukraine anreisen und uns eine Vollmacht, zur Gründung der GmbH beim Notar unterschreiben.

Dies kann sowohl in Kiew geschehen, als auch in grenznahen Städten, wie Lwiw, Mukatschewo, Kowel oder Luzk, wenn man gerade in Konfliktzeiten nicht tiefer in die Ukraine einreisen möchte. Wir arbeiten in den genannten Städten mit Notaren zusammen und sind auch dort in der Lage Unternehmen aller Rechtsformen schnellstmöglich zu gründen. Gerne holen wir Sie auch z.B. in Ungarn oder Polen ab und überqueren dann mit Ihnen zusammen die Grenze und besuchen für die ersten Schritte einen Notar in der Ukraine.

Wir gründen und registrieren dann mit Ihrer Vollmacht die GmbH mit Ihnen als Eigentümer. Buchführung und Geschäftsführung übernehmen wir ebenfalls, sodass Sie sich darum praktisch nicht kümmern müssen. Das dauert etwa ein bis zwei Wochen. Danach ist die Firmengründung abgeschlossen. Danach beantragen wir die Arbeitserlaubnis für einen Ehepartner.

Diese wird nach etwa zwei Wochen erteilt. Danach beantragen Sie ein Visum bei der ukrainischen Botschaft in Deutschland und reisen mit dem Visum ein. Während dieses Aufenthalts beantragen wir die Aufenthaltsgenehmigung für Sie selbst. Die Bearbeitung dauert circa einen Monat. Sie müssen sich aber nur zur Beantragung für einen Tag hier aufhalten. Danach reisen Sie nochmals an und holen die Aufenthaltsgenehmigung zusammen mit uns ab und werden unter einer physischen Meldeadresse polizeilich angemeldet.

Damit liegt die Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis dann für einen Ehepartner vor. vor. Der andere Ehepartner beantragt dann eine Aufenthaltsgenehmigung zur Familienzusammenführung zum anderen Ehepartner.

Dazu wird zunächst wieder ein Visum beantragt, eingereist und dann die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Exakt genauso wie beim anderen Ehepartner. Ebenso nach ca. einem Monat abgeholt. Damit hätten Sie dann beide Eheleute hier ukrainische Daueraufenthaltsgenehmigungen. Damit liegen die formalen Grundvoraussetzungen für eine Privatadoption, bzw. Adoption nach ukrainischem Recht dann vor.

Dazu ist der Ehemann als Firmengründer, dann drei Mal angereist und die Ehefrau zwei Mal.

Die Firmengründung und buchhalterische Verwaltung wird durch uns geleistet und ist im Honorar inbegriffen. Ebenso die Schließung und Liquidation der Firma nach abgeschlossener Adoption. Die Steuern und Gehaltszahlungen müssten aber getragen werden, um den gesicherten Lebensunterhalt und das Mindesteinkommen für die Behörden darzustellen und die Adoptionsfähigkeit nachzuweisen.

Erforderlich sind derzeit etwa 25.000 UAH/Monat für ein Ehepaar mit einem zu adoptierenden Kind.

Davon sind etwa 40% Steuern und Sozialabgaben. Der Rest von etwa 60% wird an Sie als Gehalt ausgezahlt. Als Gehaltsnebenkosten fallen derzeit also etwa 13.000.- UAH. monatlich an.

Diese Gehälter sind bei normalem Adoptionsablauf etwa fünf bis sechs Mal zu zahlen. Das hängt etwas von der Situation und regionalen Unterschieden ab.

Außerdem müssen für Einzahlungen auf das GmbH-Konto 5% Gewerbesteuern gezahlt werden. Umsatzsteuer fällt in der Ukraine bei Dienstleistungsbetrieben in der Regel nicht an. Es wäre also zu überlegen, ob Sie die Firma von Anfang an mit genügend Grundkapital ausstatten, um daraus die Gehälter zu zahlen, dann fällt die 5% Steuer nicht an, oder ob Sie dieses Geld für Gehälter über Umsatz einzahlen. Dann fallen 5% Pauschalsteuer, vergleichbar mit der deutschen Gewerbekapitalsteuer, aber viel niedriger an, sowie jeweils Überweisungsgebühren der Bank an. Kostengünstiger ist also die sofortige, einmalige Einzahlung der benötigten Beträge als Grundkapital der GmbH.

Aber natürlich ist auch eine regelmäßige wiederkehrende Zahlung als Umsatz denkbar und möglich.

Beachten Sie bei Ihrer Kalkulation bitte unbedingt auch Wohnungsmietkosten für die Zeit ab Stellung der Adoptionsfähigkeitsbescheinigung bis zur Adoptionsentscheidung. Hier ist von etwa ab 500.- Euro aufwärts auszugehen.

Damit wäre also für beide Ehepaare ein legaler Daueraufenthaltsstatus in der Ukraine erreicht, was Voraussetzung für eine Privatadoption nach nationalem ukrainischem Recht ist.

Anschließend kann als nächster Schritt mit der Beantragung der Adoptionsfähigkeitsbescheinigung begonnen werden.

Dazu sind ärztliche Untersuchungen nötig, Besuche beim Jugendamt, usw. Dabei werden dann die entsprechenden Gutachten erstellt, ganz ähnlich wie bei einer Adoption in Deutschland oder auch einer Auslandsadoption. Die Vorgehensweise der Behörden unterscheidet sich hier praktisch nicht. Das wird alles von unseren Mitarbeitern organisiert und hat eher formalen Charakter. Ihre Anwesenheit ist grundsätzlich erforderlich. Natürlich stellen wir dabei einen zugelassenen Dolmetscher unseres Unternehmens, sowie eine Rechtsanwältin unserer Kanzlei, welche Sie begleiten und dafür sorgen, dass der ganze Prozess erfolgreich abgeschlossen wird und die Adoptionsfähigkeit festgestellt und bescheinigt wird.

Die Verbindung mit den Behörden hält unsere Fachanwältin, während Sie selbst von einer Sachbearbeiterin betreut und begleitet werden, welche ausgebildete und behördlich zugelassene Dolmetscherin ist.

Sie sind also praktisch nie alleine im Kontakt mit Behörden, alles wird weitest möglich im Vorfeld von unserer Anwältin geklärt, bevor Sie jeweils anreisen.

Wenn wir dies absolviert haben, wird uns eine Adoptionsfähigkeitsbescheinigung ausgestellt und Sie werden in die Datenbank für adoptionsfähige Eltern aufgenommen. Das ist die wichtigste Hürde auf dem Weg zur Adoption in der Ukraine.

Nunmehr können Sie mit unsere Hilfe in Kontakt mit zu adoptierenden Kindern treten.

Auch über diese Kinder existiert eine ukraineweite Datenbank in der man alle Kinder, welche in der Ukraine zu adoptieren sind, einsehen kann.

Es finden dann mehr oder weniger lange Treffen statt. Zunächst kurze und dann längere auch bei Ihnen zu Hause in der zu mietenden Wohnung in der Ukraine.

Wenn ein Kind zu Ihnen passt und Sie sich entschieden haben wird der Adoptionsantrag beim Gericht mit den erforderlichen Anträgen und Unterlagen, welche wir vorbereiten, eingereicht.

Es ergeht ein Adoptionsurteil und nach Inkrafttreten des Urteils sind Sie rechtlich die Eltern. Damit tragen wir Sie dann als Eltern in die Geburtsurkunde ein und verändern, falls gewünscht auch den Namen. Das Kind kann Ihren Namen annehmen.

Wir bereiten wiederum alle Unterlagen zur Anerkennung in Deutschland und Ausreise vor. Unter anderem wird ein Reisepass für das Kind beantragt.

Nun kann nach Deutschland ausgereist werden.

Nach Ankunft in Deutschland oder auch später kann die Anerkennung des ukrainischen Adoptionsurteils veranlasst werden.

Hierbei wäre auch die Mithilfe von unserer Fachkollegin in Deutschland anzuraten. Wir stellen dabei alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und haben im Sinne einer erleichterten Anerkennung, den gesamten Adoptionsprozess protokolliert. Sie kennt sich damit hinsichtlich der Anerkennung bestens aus und verfügt als führende Fachanwältin auf dem Gebiet in Deutschland über unerreichte Expertise. Wir arbeiten hier Hand in Hand.

Besonderheiten

Gemäß ukrainischer Rechtslage sollen adoptierte Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres die ukrainische Staatsangehörigkeit behalten.

Um eine Privatadoption nach ukrainischem nationalem Recht durchführen zu können, müssen die Bewerber Aufenthaltsgenehmigungen in der Ukraine besitzen, wenn es sich um Ausländer handelt. Diese beschaffen wir natürlich völlig legal und unkompliziert und schnell für Sie.

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